TV-L vs. TVöD: Unterschiede bei Gehalt, Stufen und Sonderzahlung
Der TV-L gilt für Landesbeschäftigte, der TVöD für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen. Beide Tarifverträge haben eine ähnliche Struktur mit 15 Entgeltgruppen und 6 Stufen, unterscheiden sich aber bei Gehaltshöhe, Sonderzahlungen und Arbeitszeiten.
Geltungsbereiche
| Tarifvertrag | Arbeitgeber |
|---|---|
| TV-L | Bundesländer (außer Hessen) |
| TVöD Bund | Bundesverwaltung, Bundesbehörden |
| TVöD VKA | Kommunen, Landkreise, Stadtwerke |
| TV-H | Land Hessen (separater Tarifvertrag) |
Gehaltsvergleich 2026
Die Tabellenentgelte im TV-L und TVöD weichen leicht voneinander ab. In vielen Entgeltgruppen liegen die TVöD-Gehälter etwas höher:
| Entgeltgruppe/Stufe | TV-L (ab 04/2026) | TVöD Bund |
|---|---|---|
| E 6, Stufe 3 | ca. 3.400 € | ca. 3.446 € |
| E 9b, Stufe 3 | ca. 3.925 € | ca. 3.973 € |
| E 13, Stufe 3 | ca. 5.367 € | ca. 5.392 € |
Die Abweichungen betragen 1–3 Prozent je nach Entgeltgruppe und Stufe.
Stufenlaufzeiten
Die Stufenlaufzeiten sind in beiden Tarifverträgen identisch aufgebaut:
| Aufstieg | TV-L | TVöD |
|---|---|---|
| Stufe 1 → 2 | 1 Jahr | 1 Jahr |
| Stufe 2 → 3 | 2 Jahre | 2 Jahre |
| Stufe 3 → 4 | 3 Jahre | 3 Jahre |
| Stufe 4 → 5 | 4 Jahre | 4 Jahre |
| Stufe 5 → 6 | 5 Jahre | 5 Jahre |
Jahressonderzahlung
Der größte Unterschied liegt bei der Jahressonderzahlung. Im TV-L ist sie deutlich höher als im TVöD:
| Entgeltgruppe | TV-L | TVöD Bund | TVöD VKA |
|---|---|---|---|
| E 1–E 8 | 95 % | 72,9 % | 90 % |
| E 9a–E 12 | 80 % | 72,9 % | 80 % |
| E 13–E 15 | 60 % | 60 % | 60 % |
Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit variiert:
| Tarifvertrag | Stunden/Woche |
|---|---|
| TVöD Bund | 39 Stunden |
| TVöD VKA | 39 Stunden (meist) |
| TV-L | 39,5–40 Stunden (je nach Bundesland) |
TV-L Beschäftigte arbeiten in der Regel 30–60 Minuten pro Woche mehr als TVöD-Beschäftigte.
Tarifverhandlungen
Die Tarifverhandlungen laufen getrennt. TV-L wird zwischen der TdL und den Gewerkschaften verhandelt, der TVöD zwischen Bund/VKA und den Gewerkschaften. Die Verhandlungsrunden und Abschlüsse unterscheiden sich zeitlich.
Wechsel zwischen TV-L und TVöD
Bei einem Wechsel von einer Landesbehörde zu einer Bundesbehörde (oder umgekehrt) wird die Berufserfahrung in der Regel angerechnet. Die Stufenzuordnung erfolgt nach den Regeln des neuen Tarifvertrags. Einschlägige Berufserfahrung aus dem anderen Tarifgebiet wird bei der Einstufung berücksichtigt.
TV-L Gehalt berechnen
Nutzen Sie den TV-L Rechner 2026, um Ihr Gehalt nach dem Tarifvertrag TV-L zu berechnen. Die aktuelle Entgelttabelle gilt ab April 2026.