Steuerklassen im TV-L erklärt: Klasse I bis VI im Überblick
Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer und hat direkten Einfluss auf das Netto-Gehalt von TV-L Beschäftigten. In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen. Die Zuordnung richtet sich nach dem Familienstand und der Beschäftigungssituation.
Alle 6 Steuerklassen
| Steuerklasse | Gilt für | Grundfreibetrag 2026 |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | 12.096 € |
| II | Alleinerziehende (Entlastungsbetrag) | 12.096 € + 4.260 € |
| III | Verheiratete (Alleinverdiener oder Mehrverdienende) | 24.192 € |
| IV | Verheiratete (beide verdienen ähnlich) | 12.096 € |
| V | Verheiratete (Partner hat Klasse III) | 0 € |
| VI | Zweitjob (ohne Freibeträge) | 0 € |
Auswirkung auf das TV-L Gehalt
Beispiel E 13, Stufe 3 (Brutto 5.366,89 €, keine Kirchensteuer, kinderlos):
| Steuerklasse | Lohnsteuer | Netto-Gehalt |
|---|---|---|
| I | 842,00 € | 3.842 € |
| II | 746,00 € | 3.938 € |
| III | 434,00 € | 4.250 € |
| IV | 842,00 € | 3.842 € |
| V | 1.352,00 € | 3.332 € |
| VI | 1.478,00 € | 3.206 € |
Der Unterschied zwischen Steuerklasse III und V beträgt in diesem Beispiel ca. 918 Euro netto pro Monat.
Steuerklasse I – Ledig
Steuerklasse I gilt für ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder. Die meisten Berufseinsteiger im TV-L starten mit Steuerklasse I. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.096 Euro.
Steuerklasse II – Alleinerziehend
Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr (plus 240 Euro für jedes weitere Kind). Voraussetzung: mindestens ein Kind lebt im Haushalt und es gibt keine weitere volljährige Person als Mitbewohner.
Steuerklasse III und V – Ehepartner-Kombination
Verheiratete Paare wählen zwischen den Kombinationen III/V oder IV/IV. Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Der Partner in Klasse III zahlt weniger Lohnsteuer, der Partner in Klasse V zahlt mehr. Die Jahressteuerlast bleibt gleich — nur die monatliche Verteilung ändert sich.
Steuerklasse IV – Beide verdienen ähnlich
Steuerklasse IV entspricht in der Lohnsteuerberechnung der Steuerklasse I. Sie eignet sich für Ehepaare, bei denen beide Partner ein ähnlich hohes Gehalt haben.
Steuerklasse VI – Zweitjob
Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer mit einem zweiten Arbeitsverhältnis. In dieser Klasse gibt es keine Freibeträge, die Lohnsteuer ist am höchsten.
Steuerklasse im TV-L Rechner
Nutzen Sie den TV-L Rechner 2026, um das Netto-Gehalt für jede Steuerklasse zu berechnen. Der Rechner zeigt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einzeln aufgeschlüsselt an.