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Steuerklassen im TV-L erklärt: Klasse I bis VI im Überblick

Steuerklassen I bis VI im TV-L: Welche Steuerklasse gilt für wen? Auswirkung auf Lohnsteuer und Netto-Gehalt mit Beispielrechnungen.

4.3.2026 · TV-L Rechner · Steuern
Steuerklassen im TV-L erklärt: Klasse I bis VI im Überblick

Steuerklassen im TV-L erklärt: Klasse I bis VI im Überblick

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer und hat direkten Einfluss auf das Netto-Gehalt von TV-L Beschäftigten. In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen. Die Zuordnung richtet sich nach dem Familienstand und der Beschäftigungssituation.

Alle 6 Steuerklassen

SteuerklasseGilt fürGrundfreibetrag 2026
ILedige, Geschiedene, Verwitwete12.096 €
IIAlleinerziehende (Entlastungsbetrag)12.096 € + 4.260 €
IIIVerheiratete (Alleinverdiener oder Mehrverdienende)24.192 €
IVVerheiratete (beide verdienen ähnlich)12.096 €
VVerheiratete (Partner hat Klasse III)0 €
VIZweitjob (ohne Freibeträge)0 €

Auswirkung auf das TV-L Gehalt

Beispiel E 13, Stufe 3 (Brutto 5.366,89 €, keine Kirchensteuer, kinderlos):

SteuerklasseLohnsteuerNetto-Gehalt
I842,00 €3.842 €
II746,00 €3.938 €
III434,00 €4.250 €
IV842,00 €3.842 €
V1.352,00 €3.332 €
VI1.478,00 €3.206 €

Der Unterschied zwischen Steuerklasse III und V beträgt in diesem Beispiel ca. 918 Euro netto pro Monat.

Steuerklasse I – Ledig

Steuerklasse I gilt für ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder. Die meisten Berufseinsteiger im TV-L starten mit Steuerklasse I. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.096 Euro.

Steuerklasse II – Alleinerziehend

Alleinerziehende erhalten einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr (plus 240 Euro für jedes weitere Kind). Voraussetzung: mindestens ein Kind lebt im Haushalt und es gibt keine weitere volljährige Person als Mitbewohner.

Steuerklasse III und V – Ehepartner-Kombination

Verheiratete Paare wählen zwischen den Kombinationen III/V oder IV/IV. Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Der Partner in Klasse III zahlt weniger Lohnsteuer, der Partner in Klasse V zahlt mehr. Die Jahressteuerlast bleibt gleich — nur die monatliche Verteilung ändert sich.

Steuerklasse IV – Beide verdienen ähnlich

Steuerklasse IV entspricht in der Lohnsteuerberechnung der Steuerklasse I. Sie eignet sich für Ehepaare, bei denen beide Partner ein ähnlich hohes Gehalt haben.

Steuerklasse VI – Zweitjob

Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer mit einem zweiten Arbeitsverhältnis. In dieser Klasse gibt es keine Freibeträge, die Lohnsteuer ist am höchsten.

Steuerklasse im TV-L Rechner

Nutzen Sie den TV-L Rechner 2026, um das Netto-Gehalt für jede Steuerklasse zu berechnen. Der Rechner zeigt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einzeln aufgeschlüsselt an.