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Kinderfreibeträge im TV-L: Auswirkung auf das Nettogehalt 2026

Kinderfreibeträge senken die Steuerlast für TV-L Beschäftigte. So wirken sich 0,5 bis 3,0 Kinderfreibeträge auf Lohnsteuer und Netto-Gehalt aus.

12.3.2026 · TV-L Rechner · Steuern
Kinderfreibeträge im TV-L: Auswirkung auf das Nettogehalt 2026

Kinderfreibeträge im TV-L: Auswirkung auf das Nettogehalt 2026

Kinderfreibeträge reduzieren die Steuerlast und erhöhen das monatliche Netto-Gehalt für TV-L Beschäftigte. Der Kinderfreibetrag 2026 liegt bei 6.672 Euro pro Kind und Jahr (Stand: 2026). Zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag von 2.928 Euro ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.600 Euro pro Kind.

Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist (Günstigerprüfung). Im Lohnsteuerabzug wirkt sich der Kinderfreibetrag auf 3 Bereiche aus:

  1. Solidaritätszuschlag: Der Kinderfreibetrag reduziert die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag
  2. Kirchensteuer: Auch die Kirchensteuer sinkt durch den Kinderfreibetrag
  3. Pflegeversicherung: Ab dem ersten Kind entfällt der Kinderlosenzuschlag (0,6 Prozent)

Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte

Kinderfreibeträge werden als halbe oder ganze Werte auf der Lohnsteuerkarte eingetragen:

KinderfreibetragSituation
0,5Ein Kind, Eltern nicht verheiratet oder getrennt veranlagt
1,0Ein Kind, Eltern zusammen veranlagt
1,5Ein Kind selbst + halbes Kind aus früherer Beziehung
2,0Zwei Kinder, zusammen veranlagt
2,5Zwei Kinder und ein halbes Kind
3,0Drei Kinder, zusammen veranlagt

Auswirkung auf das TV-L Netto-Gehalt

Beispiel E 13, Stufe 3, Steuerklasse I:

  • Ohne Kinderfreibetrag: Netto ca. 3.842 €
  • Mit 1,0 Kinderfreibetrag: Netto ca. 3.860 € (+ ca. 18 €/Monat)
  • Mit 2,0 Kinderfreibeträgen: Netto ca. 3.878 € (+ ca. 36 €/Monat)

Die genaue Auswirkung hängt von der Steuerklasse und dem Brutto-Gehalt ab. Der Effekt ist bei höheren Entgeltgruppen stärker.

Kinderfreibetrag und Pflegeversicherung

Der Kinderfreibetrag beeinflusst den Beitragssatz zur Pflegeversicherung. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent (2026). Eltern mit einem Kind zahlen den regulären Beitragssatz. Ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind unter 25 Jahren sinkt der Beitragssatz um jeweils 0,25 Prozent.

Kinder unter 25PV-Beitragssatz (AN-Anteil)
Kinderlos2,4 % (inkl. Zuschlag)
1 Kind1,8 %
2 Kinder1,55 %
3 Kinder1,3 %
4 Kinder1,05 %
5+ Kinder0,8 %

Kinderfreibetrag berechnen

Nutzen Sie den TV-L Rechner 2026, um die Auswirkung verschiedener Kinderfreibeträge auf Ihr Netto-Gehalt zu berechnen. Der Rechner berücksichtigt Kinderfreibeträge bei der Berechnung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Pflegeversicherung.