Jahressonderzahlung TV-L 2026: Höhe, Berechnung und Auszahlung
Die Jahressonderzahlung im TV-L ist eine jährliche Einmalzahlung, die im November ausgezahlt wird. Sie ist in § 20 TV-L geregelt und entspricht einem prozentualen Anteil des monatlichen Tabellenentgelts. Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe.
Höhe der Jahressonderzahlung 2026
Die Jahressonderzahlung beträgt einen festen Prozentsatz des monatlichen Entgelts im September des jeweiligen Jahres:
| Entgeltgruppen | Prozentsatz |
|---|---|
| E 1 bis E 8 | 95 % |
| E 9a bis E 12 | 80 % |
| E 13 bis E 15 | 60 % |
Berechnungsgrundlage
Die Berechnungsgrundlage ist das Tabellenentgelt im September des laufenden Jahres. Bei Teilzeitbeschäftigten wird die Jahressonderzahlung anteilig berechnet, proportional zur vereinbarten Arbeitszeit.
Beispielrechnung E 13, Stufe 3 (Vollzeit):
- Tabellenentgelt September: 5.366,89 €
- Prozentsatz E 13: 60 %
- Jahressonderzahlung: 5.366,89 € × 60 % = 3.220,13 €
Voraussetzungen
3 Voraussetzungen gelten für den Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung:
- Das Arbeitsverhältnis besteht am 1. Dezember des Jahres
- Der Beschäftigte war mindestens seit dem 1. Juli des Jahres ununterbrochen beschäftigt
- Bei Beginn nach dem 1. Juli wird die Sonderzahlung anteilig berechnet (1/12 pro vollem Monat)
Auszahlungszeitpunkt
Die Jahressonderzahlung wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Beschäftigte, die bis zum 31. März des Folgejahres ausscheiden, müssen die Sonderzahlung unter bestimmten Bedingungen anteilig zurückzahlen.
Steuern und Abzüge
Die Jahressonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Da sie als Einmalzahlung gilt, wird sie nach der Jahreslohnsteuertabelle versteuert. Die Steuerbelastung fällt oft höher aus als beim regulären Monatsgehalt, da das Jahreseinkommen in eine höhere Progressionsstufe rutscht.
Jahressonderzahlung berechnen
Nutzen Sie den kostenlosen TV-L Rechner 2026, um Ihre Jahressonderzahlung automatisch berechnen zu lassen. Der Rechner zeigt die Sonderzahlung als Teil der Jahresübersicht an.